Um die Rehkitzrettung effektiv durchführen zu können, helft bitte mit
Damit wir unsere Einsätze optimal durchführen können, ist es uns besonders wichtig, gut zusammen-zuarbeiten und voraus-schauend zu planen.
Gemäß § 1 des TsG und § 39 Abs. 1 BNatSchG müssen alle notwendigen Maß-nahmen ergriffen werden, um zu verhindern, dass Tiere verletzt oder gar getötet werden. Bei Nichtbeachtung handelt es sich um Straftaten, die von 1000 € bis hin zu Freiheitsstrafen strafrechtlich verfolgt werden.
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